Der Hauptverteiler des Schalt- und Ladegerätes der Sicherheitsbeleuchtung (SL) und der Hauptverteiler der allgemeinen Stromversorgung (HVA) sind nach LAR in Funktionserhalt E30 voneinander zu trennen. Hierbei ist die Batterieunterbringung in einem separaten Betriebsraum vorgesehen mit einer Feuerwiderstandsdauer des Raumes F90, der Tür T30, Funktionserhalt des Batteriekabels in E30. Im Batterieraum ist eine Belüftung nach VDE 0510 vorzusehen.
Z E N T R A L E U N D U N T E R V E R T E I L U N G
Die Unterverteilungen der Sicherheitsbeleuchtung (USL) sind mit einer eigenen Umhüllung und baulich getrennt von der allgemeinen Stromversorgung vorzusehen. Der Raum ist in F30, die Tür in T30 und Versorgungskabel in E30 auszuführen. Bei Unterverteilungen mit integriertem Funktionserhalt in E30 sind außer der Versorgungsleitung in E30 keine weiteren Vorkehrungen notwendig.
Z E N T R A L E M I T B A T T E R I E S C H R A N K
Die Hauptverteilung der allgemeinen Stromversorgung (HVA) ist im F30-Raum untergebracht. Bei dieser Variante dürfen keine Räume mit erhöhter Brandgefahr angrenzen. Das Schalt- und Ladegerät (SL) und die Batterie sind in einem separaten Raum mit einer Feuerwiderstandsdauer F90 untergebracht.
U V E 3 0
UV mit integriertem Funktionserhalt
B E I S P I E L U N T E R B R I N G U N G U N D I N S T A L L A T I O N
Kabel und Leitungen zwischen Zentralgerät und Unterverteilung müssen kurz- u. erdschlußsicher verlegt werden. Kabel und Leitungen dürfen nicht durch EX-Bereiche geführt werden. Batteriekabel E30 bis zur Unterverteilung Stromkreise sind jeweils in getrennten Kabeln und getrennt von anderen Leitungstrassen zu führen. Das Zusammenfassen mehrerer Kreise in einem Kabel ist nicht zulässig. Die getrennten Leitungstrassen sind jedoch nicht für die Verlegung von Endstromkreisen der Sicherheitsbeleuchtung gefordert. Alle Kabel der Leuchtenstromkreise sind bis in den Brandabschnitt in E30 auszuführen. Befinden sich mehrere Sicherheitsleuchten in einem Raum, so sind diese auf verschiedene Kreise aufzuteilen. In einem Stromkreis sind max. 12 Leuchten zulässig (Ausnahme Arbeitsstätte). Der max Ausgangsstrom beträgt 6A.